Ausrüstungsservice
Das Tauchequipment muß aus Sicherheitsgründen und aus Garantie-Anspruchgründen einem regelmäßigen Service,
durch eine AUTORISIERTE FACHWERKSTÄTTE unterzogen werden.
Je nach Ausrüstungsteil gibt es vorgeschriebene Service - Intervalle.
Bitte halten Sie diese unbedingt ein, es schützt Ihre Gesundheit und Ihre Ausrüstung.
Von vielen Herstellern ist eine Überprüfung nach 100 Tauchgängen oder eine jährliche komplette Wartung der Tauchausrüstung durch eine Fachwerkstätte vorgeschrieben.
Bei Tauchflaschen ist der wiederkehrende TÜV gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte lassen Sie sich nicht durch sog. Sparvarianten - wie von einigen Mitbewerbern angeboten - täuschen !
Service exkl. Ersatzteile sofern nicht anders aufgeführt
Membranen müssen alle 2 Jahre erneuert werden und sind in der Pauschale nicht enthalten. Weiters sind im Revisionskit nicht enthalten: beschädigte oder kaputte Teile wie Mundstücke, Reglerteile, Schläuche etc. sowie Arbeiten an Eigenanbauten wie Signale, Schutzkappen etc.
Hinweis: Artikel die uns zur Reparatur oder zum Service übergeben werden, müssen längstens 3 Monate nach Fertigstellung abgeholt werden. Es gilt der Zeitpunkt ab der Verständigung über die Fertigstellung an die uns bekanntgegebene Telefonnummer. Können wir Sie aus Gründen von Nummernwechsel oder Adressenänderung - welcher Art auch immer - nicht erreichen, werden die Artikel nach einer Nachfrist von 1 Monat der Entsorgung zugeführt.
Sie haben danach keinerlei Anspruch auf Ersatzleistung.
Weiters steht es uns frei ab der 4. Woche nach erfolgter Verständigung einen
Lagerhaltungs-Kostenersatz zur Verrechnung zu bringen.
Bitte achten Sie daher auf zeitgerechte Abholung.